Umzug von der Mietwohnung ins Eigenheim

Immobilienblog
Umzugstermin

Sie sind glücklich: Endlich haben Sie das Eigenheim Ihrer Träume gefunden. Vergessen Sie aufgrund der großen Freude jedoch nicht, den Umzug von der Mietwohnung in die eigene Immobilie gut zu planen. Im Rahmen dessen ist auch wichtig, dass sie die Kündigung der Mietwohnung rechtzeitig vornehmen, um nicht doppelt zu zahlen.

Option Nachmieter

Ihr Mietvertrag läuft noch, aber Sie haben bereits Ihr Traumobjekt gefunden, den Kaufvertrag unterschrieben und könnten sofort einziehen. Was jetzt? Die finanzielle Doppelbelastung aus alter Miete und Abzahlung des Immobilienkredits können sowie möchten nicht viele stemmen. Sie suchen daher nach einer Möglichkeit, aus dem alten Mietvertrag frühzeitig herauszukommen. Am einfachsten wäre dies mit einem Nachmieter. Das klingt einleuchtend, aber in der Praxis kann das Hindernisse habe. So muss der Vermieter nicht zwingend auf diese Idee eingehen. Im Mietvertrag muss eine sogenannte Nachmieterklausel aufgenommen sein, damit ein vorzeitiges Austreten aus dem Mietvertrag dank Nachmieter möglich ist. Ist das nicht der Fall, steht der Vermieter nur in Ausnahmefällen in der Pflicht, sich auf den Nachmieter einzulassen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Mieter in ein Seniorenheim zieht oder aus beruflichen Gründen den Standort wechseln muss. Das Finden Ihrer Traumimmobilie zählt nicht dazu.

Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung

Ein klassischer Streitpunkt im Vermieter-Mieter-Verhältnis ist der Zustand der Wohnung, nachdem der Mieter ausgezogen ist. Oft wird angenommen, dass der Mieter alles perfekt hinterlassen muss. Dem ist nicht so. Der Vermieter ist im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht für die Renovierungen verantwortlich. Im Mietvertrag werden zwar sogenannte Schönheitsreparaturen durchgeführt, aber sie sind nicht sehr umfangreich. Darüber hinaus verfassen einige Vermieter im Mietvertrag Klauseln zu den Renovierungsarbeiten, die gar nicht rechtlich gültig sind. Ein Beispiel: Der Vermieter schreibt im Vertrag vor, wann und wie oft Schönheitsreparaturen durchzuführen sind. Dann ist die komplette Vereinbarung nicht gültig. Ziehen Sie daher im Zweifel einen Anwalt heran, um zu überprüfen, ob die Klauseln zu den Renovierungen in Ihrem Mietvertrag gültig sind.

Rückerstattung der Mietkaution

Für die Rückerstattung der Mietkaution gibt es keinerlei fixen Zeitrahmen. Dennoch gab es deswegen immer wieder Rechtsstreitigkeiten. Aus diesen geht hervor, dass der Vermieter die Kaution innerhalb von sechs Monaten zurückzahlen muss. Dadurch hat er hinreichend Zeit, etwaige Ansprüche auf die Kaution zu überprüfen. So wird er beispielsweise die Abrechnung der Betriebskosten checken, die erst zur Jahresmitte vorliegen. Diese können ergeben, dass der Mieter Nachzahlungen vornehmen muss. Sollte der Mieter beispielsweise im November ausziehen, ist es somit möglich, dass er mehr als sechs Monate auf seine Kaution warten muss.

An die Einbauten denken

In der Mietwohnung haben Sie es sich einst gemütlich gemacht. Denken Sie jedoch daran, etwaige kleine Einbauten mitzunehmen. Dazu sind Sie verpflichtet. Selbstverständlich können Sie diese entsorgen. Das kann sehr aufwendig sein, denn Sie dürfen die Einbauten nicht in den Hof oder vor die Tür stellen. Am besten fragen Sie Ihren Vermieter, ob er die Einbauten nicht behalten möchte. Oft ist er damit einverstanden, sofern der Nachmieter ebenfalls zustimmt.

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Foto: © ADragan, Shutterstock.com 1304445457

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